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Glossary

  • Fremdkapital

    Fremdkapital ist die Summe der geborgten Finanzmittel eines Unternehmens. Hierunter zählen fest oder variabel verzinste Darlehen von Banken oder anderen Personen, Gewinnschuldverschreibungen und typische stille Beteiligungen (Stille Gesellschaft). Fremdkapital wird eingesetzt, um das Eigenkapital aufzustocken und damit den wirtschaftlich notwendigen Kapitalbedarf zu decken. Die Finanzierungskosten des Fremdkapitals werden in aller Regel als Betriebsausgaben geltend gemacht und mindern die Steuerlast. Kann das Fremdkapital nicht mehr durch Leistungen oder Waren refinanziert werden, tritt die zur Insolvenz führende Überschuldung ein. Eigenkapital; Finanzierungskosten; Horizontale Finanzierungsregel; Stille Gesellschaft
  • Gemeiner-Wert

    Der gemeine Wert ist ein steuerlicher Begriff. Er ist ein fiktiver Anschaffungswert bzw. der gedachte Einzelverkaufpreis. Die offizielle Definition des gemeinen Wertes lautet: Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu beachten. Der gemeine Wert spielt in der Steuerbilanz nur eine untergeordnete Rolle. Wichtig dagegen ist der gemeine Wert bei Wirtschaftsgütern, die aus betrieblichen Gründen unentgeltlich erworben (Unentgeltlicher Erwerb) wurden. Eine weitere wichtige Rolle spielt der gemeine Wert bei der Aufgabe eines Unternehmens, wenn kein tatsächlicher Verkaufspreis ermittelt werden kann.
  • Gemeinkosten

    Gemeinkosten werden die Kosten genannt, die im Gegensatz zu den Einzelkosten den jeweiligen Kostenträgern nicht direkt, sondern nur über eine Schlüsselung zugerechnet werden können. Gemeinkosten gehören anteilig zu den Herstellungskosten. Material-und Fertigungs-Gemeinkosten müssen zu einem angemessenen Teil in das hergestellte Wirtschaftsgut eingehen. Material-Gemeinkosten entstehen häufig hauptsächlich durch die Annahme, Lagerung und Versendung von Materialien. Der größte Teil der Kosten, der durch die Fertigung verursacht wird, sind Gemeinkosten. Verwaltungskosten sind ebenfalls typische Gemeinkosten, die selbst nicht mit dem Produktionsprozeß zusammenhängen, aber notwendig sind, beispielsweise Geschäftsleitung, Einkauf, Wareneingang, Betriebsrat, Buchhaltung, Personalbüro, Ausbildungswesen und ähnliches mehr.
  • Gesamtkostenverfahren

    Beim Gesamtkostenverfahren werden sämtliche Kosten eines Geschäftsjahres zusammengezählt und den Umsätzen gegenübergestellt. Mit dabei sind auch die Kosten für Erzeugnisse, die gar nicht in dem betreffenden Jahr verkauft, also auf Lager produziert wurden. Mit dem Gesamtkostenverfahren werden in der Gewinn- und Verlustrechnung über das Konto Bestandsveränderungen Informationen über die Ertragslage preis gegeben, die für Konkurrenten und aber auch für Banken höchst interessant sind, z.B. ob auf Lager produziert wurde, oder ob die Lagerbestände abgenommen haben. Damit ist das Gesamtkostenverfahren für die Unternehmen, die ihren Jahresabschluß offen legen (müssen) und diese Informationen nicht weitergeben wollen, nicht geeignet. Besser ist hier das Umsatzkostenverfahren.
  • Grenzkosten

    Die Grenzkosten sind diejenigen Kosten, die dadurch entstehen, dass im Unternehmen eine weitere Produkteinheit produziert wird. In der Regel sind diese zusätzlichen Kosten die variablen Kosten oder die direkten Kosten. Zu bedenken ist aber auch, dass durchaus zusätzlich Kosten entstehen, die vorher als FIX angenommen wurden - sogenannte SPRUNGFIXE KOSTEN. Insofern ist die häufig vorgefundene Definition, dass die Grenzkosten gleich den variablen Kosten seien, als eher unverständlich oder unvollständig zu bezeichnen
  • Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

    Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sind die Regeln, nach denen Buchführung und Jahresabschluß aufgestellt werden, damit sie ihre Zwecke, also die Dokumentation und die Rechenschaftslegung, überhaupt erfüllen können. Die GoB betreffen einmal die Form und zum anderen den Inhalt der Bücher und Bilanzen. Mindestanforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung Sämtliche baren (kassenmäßigen) und unbaren (bankmäßigen) Geschäftsvorfälle sind chronologisch, also nach ihrer Zeitfolge, in einem Grundbuch aufgezeichnet. In Kundenbüchern (Debitoren) werden sämtliche Forderungen an Kunden einschließlich der jeweiligen Zahlungsvorgänge erfasst. In Lieferantenbüchern (Kreditoren) werden sämtliche Schulden an Lieferanten einschließlich der jeweiligen Zahlungsvorgänge erfasst. Das vorhandene Vermögen wird jährlich durch eine Inventur (Bestandsaufnahme) ermittelt. Für jede Buchung ist ein Beleg vorhanden (Belegzwang). Ist kein Beleg vorhanden und auch nicht mehr beschaffbar, muß ein Eigenbeleg erstellt werden. Alle Eintragungen in der Buchführung sind mit urkundenechtem Schreibmaterial wie Tinte, Kugelschreiber oder mit einem Drucker vorzunehmen. Die einzelnen Buchungsseiten oder Kontenblätter sind fortlaufend numeriert. Zwischen den einzelnen Buchungen stehen keine Leerräume. Bargeschäfte werden täglich in einem Kassenbuch aufgezeichnet. Die Buchführung muß zeitnah erstellt werden. Das erfordert - Ausnahme siehe die vorstehenden Kassenbücher - keine tägliche Aufzeichnung. Es muß jedoch ein zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Vorgang und der buchmäßigen Erfassung bestehen. Die Geschäftsvorfälle müssen klar und eindeutig und - falls vorgeschrieben, wie beispielsweise für Steuerzwecke bei Bewirtungen und Geschenken - auf Einzelkonten verbucht sein.