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Glossary

  • Vollkostenrechnung

    Eine Vollkostenrechnung bezieht alle variablen und fixen Kosten in eine Gesamtrechnung ein. Im Gegensatz zur Teilkostenrechnung differenziert die Vollkostenrechnung nicht die einzelnen Kostenarten und eignet sich demzufolge nicht als Controlling-Instrument. Die unzureichende Differenzierung der Vollkostenrechnung ermöglicht keine genaue Kostenanalyse. Sie ist lediglich dazu geeignet, ungefähre Kosten zu kalkulieren.
  • Vorratsquote

    Die Vorratsquote ist eine Bilanzkennzahl. Sie zeigt das Verhältnis zwischen den Vorräten (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zzgl. unfertige Erzeugnisse zzgl. fertige Erzeugnisse) und dem Gesamtvermögen. Eine hohe Vorratsquote bedeutet neben einem hohen Lagerrisiko (Schwund, Wertverlust durch Marktfortschritt usw. ) auch eine hohe Zinsbelastung. Andererseits kann eine hohe Lieferbereitschaft positiv für den Marktauftritt sein.
  • Vorsichtsprinzip

    Das Vorsichtsprinzip ist ein handelsrechtliches Bilanzierungsprinzip und besagt, dass sich kein Unternehmer reicher rechnen darf, als er ist. Zum Vorsichtsprinzip gehören eine ganze Reihe weiterer Prinzipien, wie z.B. das Anschaffungskostenprinzip, das Nominalwertprinzip und das Imparitätsprinzip oder das Niederstwertprinzip. Diese Prinzipien aus der Handelsbilanz gelten auch in der Steuerbilanz. Wo die Handelsbilanz Wahlrechte gewährt, werden diese bezüglich der Aktiva in der Steuerbilanz zu Ansatzpflichten, bezüglich der Passiva in der Steuerbilanz zu Ansatzverboten.
  • Vorsteuer

    Beim Einkauf von z.B. Rohstoffen berechnet der Lieferant auf die Nettosumme Umsatzsteuer. Diese Umsatzsteuer können vorsteuer-abzugsberechtigte Personen und Unternehmen als Vorsteuer gegen die fällige Umsatzsteuer (aus Umsätzen/Einnahmen) aufrechnen.
  • Wechsel

    Der Wechsel ist ein Kreditmittel und ein Wertpapier. Dem Wechsel liegt ein Warengeschäft zugrunde. Anstatt mit Bargeld, hat der Kunde mit Wechsel bezahlt. Der Wechsel hat für den Lieferanten zwei Vorteile. Zum einen kann sich der Lieferant mit Hilfe des Wechsels mit Liquidität versorgen, indem er den Wechsel bei seiner Bank diskontieren lässt oder indem er den Wechsel an seine Lieferanten weiterreicht. Zum anderen ist der Wechsel sicherer als gewöhnliche Forderungen, da beim Wechsel das strenge Wechselrecht eintritt (wer einen Wechsel platzen läßt, - sogenannt: der Wechsel geht zu Protest«), ist nicht mehr kreditwürdig. Der Wechsel ist kein gültiges Zahlungsmittel, sondern ähnlich wie ein Scheck ein Geldersatzmittel. Im rechtlichen Sinne hat der Schuldner erst dann bezahlt, wenn der Lieferant (Gläubiger) das Geld empfangen hat. Die formalen Regeln für einen Wechsel sind recht streng. Er muß mindestens drei gute Unterschriften haben (der Aussteller, der Kunde, die Geschäftsbank), die Laufzeit darf nicht länger als drei Monate sein und es muß festgelegt sein, bei welcher Bank an welchem Ort der Wechsel fällig wird.
  • Werbungskosten

    Werbungskosten sind alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen, die zu den Überschußeinkünften rechnen, notwendigerweise gemacht werden. Werbungskosten sind also alle Aufwendungen, die direkt durch den Beruf veranlaßt und ausschließlich für den Beruf gemacht werden. Zu den Werbungskosten zählen: Fahrten zur Arbeit Dienstreisen mit dem Privat-Pkw Arbeitszimmer Arbeitsmittel wie Computer, Fachliteratur, Werkzeuge, Berufskleidung, usw. Fortbildung doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen Beiträge zu Berufsverbänden oder Gewerkschaften. Werbungskosten können in bestimmten Fällen auch als Werbungskostenpauschbeträge geltend gemacht werden.