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Glossary

  • Rechnung

    regelt der Gesetzgeber die Mindestanforderungen von Angaben, die in einer Rechnung vorhanden sein müssen. Grundsätzlich gilt, alle Angaben müssen leicht und eindeutig nachprüfbar sein. Sowohl das Entgelt und der darauf entfallende Steueranteil sind auf der Rechnung zusammenfassend anzugeben. Name und Anschrift des Leistenden als auch des Leistungsempfängers müssen eindeutig festzustellen sein. Abkürzungen, Buchstaben, Zahlen und Symbole sind zulässig, wenn deren Bedeutung in der Rechnung selbst oder in anderen Unterlagen eindeutig festgelegt ist und diese sowohl beim Aussteller als auch beim Empfänger der Rechnung vorhanden sind.
  • Reengineering

    Die radikale Überprüfung und Neugestaltung von Geschäftsprozessen bezeichnet man als Reengineering. Diese radikale Überprüfung stellt die traditionelle Arbeitsteilung nach Funktionsbereichen in Frage, weil diese schwere Nachteile aufweist (z.B. Abteilungsegoismus, starre Hierarchien, mangelnde Kundenorientierung). Dagegen ist es das Ziel von Reengineering, übergreifendes Prozeßdenken zu fördern und alle Prozesse ineinander zu verflechten. Um Reengineering im Unternehmen als Prozeß zu installieren, müssen klare Ziele definiert werden (z.B. Verbesserung der Qualität, Kostenminimierung, schnellere Produktion). Entsprechend dieser Ziele werden die bisherigen Organisationsformen überprüft (z.B. Reibungsverluste an den Schnittstellen der Abteilungen, Fehlerquellen durch Kompetenzstreitigkeiten, Unüberschaubarkeit von Prozessen). Es hat sich die Bestellung eines Reengineering-Beauftragten ( Prozeßeigner«) bewährt, der entsprechend der Zielvorgabe einen Prozeß von Anfang bis Ende hin überprüft und die jeweils nötigen Veränderungen koordiniert. Dabei ist die klassische Fragestellung des Reengineering: Wie würde dieser Prozeß aussehen, wenn wir heute das Unternehmen gründen würden? Mit dieser Fragestellung lassen sich Fehlerquellen finden, die sich im Laufe der Zeit sowohl in der Organisation als auch in der Fertigung eingeschlichen haben.
  • Restschuldbefreiung

    Die Restschuldbefreiung ist ein neues Instrument für natürliche Personen, irgendwann ihre Schulden einmal loszuwerden. Das Restschuldbefreiungsverfahren schließt sich grundsätzlich an ein beendetes Insolvenzverfahren an und dauert grundsätzlich sieben Jahre. Im Rahmen des Restschuldbefreiungsverfahrens stellt der Schuldner für den Zeitraum von sieben Jahren seinen Gläubiger gemeinschaftlich den pfändbaren Teil (Pfändung) seines Einkommens zur Verfügung, das regelmäßig unter den Gläubigern verteilt wird. Sind die sieben Jahre verstrichen und hat sich der Schuldner während dieser Zeit ordnungsgemäß verhalten, kann das Gericht beschließen, dass nunmehr eine Restschuldbefreiung erteilt wird, so daß die Gläubiger von da an ihre Forderungen gegen den Schuldner nicht mehr zwangsweise durchsetzen können.
  • Rohertrag

    Der Rohertrag ist die Restgröße aus der Subtraktion der Fremdleistungen und der Materialaufwendungen von der Gesamtleistung. Bei der Durchführung von Vergleichen (Zeitreihen, Benchmarks zwischen Unternehmen etc.) ist darauf zu achten, dass nicht leistungsspezifische Erlöse und Aufwendungen unbedingt eliminiert werden.
  • Rohertragsquote

    Unter Rohertragsquote wird die Quote verstanden, die sich aus der Division der Werte Rohertrag und Gesamtleistung ergibt, wobei der Zähler der Rohertrag und der Nenner die Gesamtleistung ist. Die Quote wird in üblicher Form in einem Prozentwert ausgedrückt.
  • Rücklagen

    Rücklagen stellen neben dem Grund- /oder Stammkapital eine Form des Eigenkapital des Unternehmens dar. Man unterscheidet in offene Rücklagen und stille Rücklagen. Offen Rücklagen entstehen beispielsweise durch Gewinnthesaurierung oder durch Kapitaleinzahlungen. Sie werden in der Bilanz auf der PASSIV-Seite ausgewiesen. Stille Rücklagen erscheinen hingegen in der Bilanz nicht. Sie entstehen beispielsweise durch Unterbewertung der Vermögenswerte (ein Grundstück ist tatsächlich mehr Wert, als in der Bilanz gezeigt) oder durch Überbewertung der Fremdkapitalwerte. Rücklagen dienen im wesentlichen der Selbstfinanzierung der Unternehmung.