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Glossary

  • Profit-Center-Rechnung

    Jedes Profit-Center sollte rechnen und handeln wie ein eigenständiges Unternehmen. Jeder Profit-Center-Leiter muß rechnen und handeln wie ein Unternehmer. Kernstück eines Profit-Centers ist die Eigenverantwortlichkeit (Dispositionsrechte) und die damit verbundene Ergebnisverantwortung. Für die Profit-Center-Rechnung benötigt man sowohl die Teilkostenrechnung als auch die Vollkostenrechnung. Voraussetzung für ein Profit-Center ist, daß nicht nur die Kosten, sondern auch die Erlöse zurechenbar sind. Jedes Profit-Center benötigt also einen direkten Zugang zu den Absatz- und Beschaffungsmärkten. Profit-Center
  • Prozeßkostenrechnung

    Bei einer Prozeßkostenrechnung werden auch komplexe Arbeitsprozesse verursachungsgerecht auf die entsprechenden Erzeugnisse/Produkte verrechnet. Die Prozeßkostenrechnung ist eine Vollkostenrechnung. Allerdings rechnet sie nicht mit prozentualen Zuschlägen, sondern mit direkter Zurechnung der sonstigen Umlagekosten und Prozent-Zuschlagskosten. Ein weiterer Vorteil der Prozeßkostenrechnung ist die Möglichkeit, die Gemeinkosten besser planen steuern und kontrollieren zu können. Die Prozeßkostenrechnung unterscheidet sich von den anderen betrieblichen Kostenrechnungssystemen dadurch, dass auch die Kosten der Stellen Konstruktion Arbeitsvorbereitung Werkzeugbau Einkauf Lager Verwaltung und Vertrieb direkt auf die Erzeugnisse umgelegt werden. In ihrer Urform ist die Prozeßkostenrechnung auf Teilabläufe (Prozess schritte) des jeweiligen Bereiches aufgegliedert.
  • Qualitätsmanagement

    Qualitätsmanagement ist der Oberbegriff für alle Tätigkeiten in einem Unternehmen, die sich mit Qualitätsplanung, Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung befassen. Der Begriff ist in der Qualitätsnorm ISO 8402 beschrieben: Alle Tätigkeiten des Gesamtmanagements, die im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems die Qualitätspolitik, die Ziele und Verantwortungen festlegen sowie diese durch Mittel wie Qualitätsplanung, Qualitätslenkung, Qualitätssicherung bzw. Qualitätsmanagementdarlegung und Qualitätsverbesserung verwirklichen«. Das Qualitätsmanagement hat im Unternehmen umfassende Aufgaben. Vorrangig geht es um die Sicherstellung qualitätsbewußten Arbeitens. Ziel ist die Kundenzufriedenheit mit Produkten, Dienstleistungen und der Abwicklung von Aufträgen. Daneben hat sich Qualitätsmanagement um die Umweltverträglichkeit der Produktion, der Produkte und Leistungen zu sorgen. Dabei hat Qualitätsmanagement die Rentabilität des gesamten Unternehmens im Auge zu behalten. Das Qualitätsmanagement ist eine Führungsaufgabe und geht von einer festgelegten Qualitätspolitik aus (z.B. Ziel eines Qualitätszertifikats nach ISO 9000). Es legt die Ziele des TQM (Total Quality Management) fest und unterstützt in allen Unternehmensbereichen die konsequente Qualitätssicherung (z.B. Mitarbeiterführung, Marketing, Produktion). Es ernennt Qualitätsverantwortliche in diesen Bereichen und plant alle Maßnahmen, die zur Qualitätsverbesserung führen.
  • Qualitätsoffensive

    Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme zur konsequenten Erhöhung der Qualität. Die Maßnahme teilt sich in zwei Bereiche auf: Der erste Bereich beginnt im Unternehmen selbst bei der Qualitätskontrolle der eingehenden Rohstoffe, setzt sich bei der ständigen Qualitätskontrolle innerhalb des Produktionsprozesses fort und endet mit einer Qualitätsabnahme vor Auslieferung oder Einlagerung in das Fertigwarenlager. Der zweite Bereich betrifft die Beziehung zum Kunden: Neben einer intensiven Kommunikation mit dem Kunden über einen fortwährend Verbesserungsprozess wird im Unternehmen ein Qualitäts-Kunden-Management eingerichtet, in dem sämtliche Hinweise des Kunden (Reklamationen, Wünsche, Anregungen, Mängel) erfasst, im Unternehmen erörtert und Verbesserungen umgesetzt werden.
  • Rampengeschäft (Strecken-Charakter)

    Das Rampengeschäft ist dem Streckengeschäft sehr ähnlich. Die Lieferung der Ware erfolgt jedoch nicht durch den Hersteller/Lieferanten direkt an den/die Kunden, sondern wird kurzfristig an der (eigenen) „Rampe“ umgeschlagen und mit dem (eigenen) Fuhrpark ausgeliefert.
  • Realisationsprinzip

    Das Realisationsprinzip ist ein handelsrechtlicher Bilanzierungsgrundsatz, der auch in der Steuerbilanz gilt. Zusammen mit dem Imparitätsprinzip, nach dem zukünftige Verluste antizipiert werden müssen, ist das Realisationsprinzip ein Ausfluß des kaufmännischen Vorsichtsprinzips. Nach dem Realisationsprinzip dürfen nur realisierte, also tatsächlich erzielte Gewinne bilanziell ausgewiesen werden. Erwartete Gewinne dürfen nicht, z.B. durch Zuschreibungen, ausgewiesen werden. Nicht realisierte Gewinne, die in einzelnen Vermögensgegenständen des Unternehmens, beispielsweise in Grundstücken, schlummern werden Stille Reserven genannt.