Von einer Normalkostenrechnung spricht man dann, wenn die Kosten normiert werden. Mit der Normalkostenrechnung soll - im Vergleich zur Ist-Kostenrechnung - die Methode der Kostenrechnung verbessert werden, ungewöhnliche Einflüsse sollen eliminiert werden, um das Ergebnis nicht zu verfälschen. Aus den Istkosten lassen sich über eine Reihe von Abrechnungsperioden hinweg Durchschnittskostensätze bilden. Diese wiederum können für einen gewissen Zeitraum beibehalten werden. Um längerfristig gültig zu sein, sollten in die Durchschnittskostensätze aber regelmäßig die Istkosten der letzten Abrechnungsperioden mit einfließen. Die Normalkostenrechnung dient nicht nur der Normierung regelmäßig entstehender Kosten, sondern auch der Verteilung und damit Normalisierung bestimmter Kostenarten, die unregelmäßig oder nicht im Rhythmus der Abrechnungsperiode entstehen, wie beispielsweise Feiertagslohn Urlaubslohn Weihnachtsgratifikationen Berufsgenossenschaftsbeiträge Lebensversicherungsbeiträge Werbekosten Heizung Kfz-Steuer Kfz-Versicherung Kunden-Geschenke Beiträge/Abgaben Versicherungen Rechtsbeistandskosten Beratungskosten Gewerbesteuer Grundsteuer Wenn die Normalkosten gegenüber den Istkosten abweichen, wird diese Kostenüber- oder Kostenunterdeckung ausgewiesen. Die Ursachen der Kostenabweichungen sollten analysiert werden, um hier entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können.
Offene-Posten-Buchführung
Eine Offene-Posten-Buchführung (OP-Buchführung) ist eine Belegablage. Die Handelsbücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen können auch in der geordneten Ablage von Belegen bestehen. Bei der Offenen-Posten-Buchführung werden die Belege unmittelbar als Konten erfasst. Bei bestimmten Konten (Diverse) kann auf Einzelbuchungen verzichtet werden, es muss nur der Gesamtbetrag auf dem Konto notiert werden. Die einzelnen Buchungen werden durch die gesammelten Belege ersetzt. In der Praxis findet man die Offene-Posten-Buchführung meist bei der Debitoren- und Kreditoren-Buchführung (Kontokorrentbuchhaltung). Die Rechnungen werden solange in der Offenen-Posten-Kartei gehalten, bis sie bezahlt werden.
Opportunitätskosten
Unter Opportunitätskosten versteht man die Kosten für einen entgangenen Gewinn. Der Gewinn, den das Unternehmen nicht realisieren kann, weil es sich für eine andere Variante des Geldeinsatzes entschieden hat, wird dem Projekt, für das man sich entschieden hat, als Kosten angelastet. Das Projekt, für das man sich entschieden hat, muß also auch die Opportunitätskosten erwirtschaften, um als ernsthafte Alternative in Betracht gezogen werden zu können. Beispiel: Der Kapitalmarkt bietet einen Zins in Höhe von 6 %. Eine Investition des Geldes im Unternehmen muß mindestens diesen Zins erbringen, um als Alternative zur Geldanlage z.B. in einem Fonds in Betracht zu kommen.
Optimierung von Los- und Auftragsgrößen
Bei der Optimierung von Los- und Auftragsgrößen handelt es sich um die Fragestellung, ob im Produktionsprozess (oder auch im Einkauf) durch Anhebung oder Reduzierung der Stückzahlen ein betriebswirtschaftlich besseres Ergebnis erzielt werden kann. Insbesondere geht es hierbei um die Optimierung der fixen Kosten (z.B. Verteilung der fixen Rüstkosten, der Transportkosten oder der Verpackungskosten auf eine höhere Stückzahl).
Pacht
Die Pacht beinhaltet zusätzlich für eine vertragsmäßige Nutzung (z.B. Miete) das Entgelt für die Nutzung von Rechten (z.B. Urheber-, Patent- und Gebrauchsmusterrechte. Bei der Pacht werden also zusätzliche Rechte gepachtet«, die gewinnbringend genutzt werden. Im Geschäftsleben findet vor allem die Pacht von Grundstücken oder Gewerberäumen statt. Im Gegensatz zur Miete sind diese eingerichtet und sofort verwertungspotent (z.B. Pacht einer Gaststätte mit Schankeinrichtungen). Der Gesetzgeber spricht hier von Sachfrüchten«, die eine Pacht ermöglichen. Wird z.B. eine landwirtschaftliche Fläche gepachtet, so können die Bodenfrüchte oder auch die Erträge, die durch Bodenhaltung von Tieren erzielt werden, Sachfrüchte im Sinne des Pachtrechts sein. Im Prinzip finden für den Pachtvertrag die gleichen rechtlichen Bestimmungen Anwendung wie für den Mietvertrag. Abweichende Regelungen beziehen sich insbesondere auf die Unterhaltung und Erhaltung gemieteter bzw. gepachteter Gegenstände/ Sachen. Mit Pachtzahlungen werden normalerweise die Investitionen des Verpächters finanziert, ohne für sich selbst Anlagegüter zu schaffen.
Pagatorik
Hierbei handelt sich um eine Art der Buchhaltung bei der nur Zahlungsvorgänge betrachtet werden. Aufwendungen und Erträge, die noch nicht zu Aus- oder Einzahlungen geführt haben, werden (noch) nicht berücksichtigt. Erst und sobald Aufwendungen und Erträge zu Zahlungsströmen führen, werden diese erfasst. Im Gegensatz zur doppelten Buchhaltung, wird bei jedem Buchungsvorgang auch nur der Zahlungsvorgang erfasst – insofern ist keine (vorherige) Buchung auf einen Debitor oder Kreditor möglich. Ein weiterer Unterschied zur doppelten Buchhaltung ist, dass die nicht-zahlungswirksamen Buchungen (Rückstellungsbildung und -auflösung, Abschreibungen etc) vollständig unterbleiben.