Kauft das Management das eigene Unternehmen, so wird dies als Management Buy Out bezeichnet (Gegensatz: Management Buy In, bei dem das Unternehmen von betriebsfremdem Management gekauft wird). Häufig geschieht dies als Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen, in ostdeutschen Ländern auch als Reprivatisierung oder bei der Ausgliederung von Unternehmensteilen oder Geschäftsbereichen in Konzernen. Management Buy Out wird vor allem dann praktiziert, wenn das Know how im Unternehmen gehalten werden soll und die Geschäftsbeziehungen kontinuierlich fortgeführt werden müssen. Außerdem werden neben dem Fortbestand des Unternehmens Arbeitsplätze gesichert. Letztlich ist Management Buy Out eine Art der Mitarbeiterbeteiligung. Vorteile des Management Buy Out: Know how bleibt im Betrieb; bewährte Geschäftsbeziehungen werden erhalten; Motivationsschub im Management. Nachteile des Management Buy Out: Mögliches Ausbooten von Familienmitgliedern; vieles bleibt beim alten; mögliche Seilschaften hindern am frischen Wind, hoher Anteil von Fremdkapital.
Management_by_Balanced_Scorecard
Management by Balanced Scorecard beschreibt die Strategie, den Umgang und die Auswahl der Kennziffern für den Balanced Scorecard. Das Verfahren erlaubt es, spezifische Strategien eines Unternehmens oder einer Geschäftseinheit anschaulich abzubilden, und in meßbare Vorhaben und konkrete Aktionen zu übersetzen.
Mantelkauf
Unter Mantelkauf versteht man den Erwerb von Geschäftsanteilen einer GmbH, die zum Zeitpunkt des Kaufes in der Regel ihre wirtschaftliche Tätigkeit eingestellt hat und im wesentlichen vermögenslos ist. Es gibt auch solche GmbHs, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit nie oder nie richtig aufgenommen haben. Hauptzweck des Erwerbs solcher Mäntel war es früher, den in der Steuerbilanz einer GmbH ausgewiesenen Verlustvortrag zu nutzen. Bei der juristischen Person GmbH bleiben die Verluste bei der Gesellschaft bestehen, so daß bei Erwerb einer solchen Gesellschaft für den Erwerber ein Verlustvortrag vorhanden ist. Diesen Verlustverrechnungsmöglichkeiten haben die Steuergesetzgeber zwischenzeitlich einen Riegel vorgeschoben, so daß entsprechenden Angeboten hier - sowohl von Käufer- als auch Verkäuferseiten - mit größter Vorsicht zu begegnen ist. Auch gesellschaftsrechtlich kann ein Mantelkauf mit Problemen behaftet sein, dann nämlich, wenn die GmbH, deren Mantel gekauft werden soll, im wesentlichen vermögenslos ist.
Marketingstrategien
Die Marketingstrategie umfasst langfristige, globale Verhaltenspläne zur Erreichung der Marketing- und Unternehmensziele. Die grundlegenden Marketingstrategien sind:
• Marktwahlstrategie (Marktfeld, Marktparzellierung, Marktabdeckungs-, Marktarealstrategie)
• Marktteilnehmerstrategie (abnehmer-, konkurrenz-, handels-, anspruchsgruppengerichtete Strategien)
Im Rahmen der Marketingmanagementprozesse werden die Marketingstrategien durch die Instrumentalstrategien konkretisiert. Diese sind: Strategien zur Produkt-, Programm-, Preisgestaltung, Distributionsstrategie, Kommunikationsstrategie
Mergers & Acquisitions (kurz: M & A)
Während der Begriff des M & A in den USA hinreichend bestimmt ist und viele landesspezifische Publikationen, Leitfäden und Lehrbücher vorliegen, wurde dieses Phänomen in Deutschland erst zu Beginn der 80er Jahre wissenschaftlich intensiver aufgearbeitet.
In Deutschland wird der Begriff des M & A nicht einheitlich unterschieden. Wörtlich aus dem Englischen übersetzt stehen Merger für Fusion und Acquisitions für Übernahme, Erwerb bzw. Kauf als 100-prozentiger Erwerb der Anteile an einer Unternehmung.
Im Wesentlichen kann M & A als ein Sammelbegriff für folgende Vorgänge bezeichnet werden:
1. Kauf und Verkauf von ganzen Unternehmen und Beteiligungen
2. Beratung und Koodinierung einer Kaufs- oder Verkaufstransaktion unter betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Kriterien,
3. Auswahl und Vermittlung von Verkäufern und Käufern,
4. gegebenenfalls die Zusammenstellung einer Finanzierung des Erwerbers und
5. die Anschlussbetreuung. Hier geht es insbesondere um eine zweckoptimale Integration des neugekauften Unternehmens in den Unternehmensverbund
des Erwerbers bzw. Herauslösung des verkauften Unternehmens aus dem Unternehmensverbund des Verkäufers.
Moratorium
Ein Moratorium ist ein (häufig auf einen Vertrag basierendes) meist befristetes Stillhalteabkommen z.B. bezüglich fälliger oder fällig werdender Zinsen (= Zinsmoratorium) oder Tilgungen (= Tilgungsmoratorium)