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Glossary

  • Lagergeschäft

    Beim Lagergeschäft werden die Produkte/Waren unabhängig von Kundenbestellungen eingekauft und körperlich in das (eigene) Lager eingelagert. Bei der Bestellung von Produkten/Waren durch einen Kunden werden die Waren auftragsbezogen kommissioniert und an den/die Kunden ausgeliefert.
  • Leasing

    Die mittel- bis langfristige Miete (Gebrauchsüberlassung) von Investitionsgütern nennt man Leasing«. Derjenige, der das Wirtschaftsgut verleast, wird Leasinggeber genannt. Derjenige, der es least, heißt Leasingnehmer«. Bei einem Leasingvertrag überlässt der Leasinggeber (das kann derjenige sein, der das Wirtschaftsgut hergestellt hat, er kann es aber auch selbst gekauft haben, nur um es weiter zu verleasen) dem Leasingnehmer ein Wirtschaftsgut. Der Leasingnehmer muß für diese Gebrauchsüberlassung ein Entgelt (Leasingraten) bezahlen. Je nachdem, welches Wirtschaftsgut Gegenstand des Leasingvertrags ist, spricht man von Immobilien-Leasing (meist langfristig angelegt) und von Mobilien-Leasing, wenn z.B. der Fuhrpark geleast wird. Folgende Punkte sollten unbedingt in einem Leasingvertrag stehen: Grundmietzeit, in der üblicherweise keine Kündigung für den Leasingnehmer zugelassen ist Vereinbarungen von Verlängerungs- oder Kaufoptionen nach Ablauf der Grundmietzeit Höhe der Leasingraten Regelungen, wer das Risiko trägt, wenn das Leasinggut zufällig zerstört wird oder wirtschaftlich entwertet wird eventuelle Vereinbarungen über Wartung und Pflege des Leasingobjekts. Bei allen Leasingvertragsformen (Ausnahme: kündbarer Leasingvertrag) beträgt die Vertragsdauer, also die sogenannte Grundmietzeit, zwischen 40 % und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer kennt der Unternehmer normalerweise von der Berechnung der steuerlichen Abschreibungsdauer von den Wirtschaftsgütern, die er gekauft hat. Dass die Grundmietzeit mindestens 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt, hat auch rein steuerliche Gründe.
  • Letter of Intent (LOI)

    Aus dem anglo-amerikanische Sprachgebrauch übernommen. Der LOI stellt eine Absichtserklärung z.B. im Rahmen eines Unternehmenskaufes dar. Der LOI ist eine vorbereitende, meist in schriftlicher Form abgegebene Erklärung des Käufers gegenüber dem Verkäufer. Man unterscheidet zwischen weichen und harten LOIs. Der weiche LOI ist eine unverbindliche Absichtserklärung ohne bestimmte, konkrete Kaufvertragsinhalte. Der harte LOI hingegen beinhaltet fest definierte Inhalte (Kaufgegenstand, Kaufpreis etc.).
  • Leverage-Effekt

    Der Leverage bezeichnet die Abhängigkeit der Rentabilität des Eigenkapitals vom Fremdkapital. Liegen die Kosten für einen Fremdkapitaleinsatz unter dem erzielten Gewinn, so liegt ein positiver Leverage-Effekt vor. Durch vermehrten Fremdkapitaleinsatz wird so auch die Rentabilität gesteigert. Bei steigender Verschuldung steigt die Gesamtrentabilität des Gesamtkapitals. Der Leverage-Effekt kann vor allem in Zeiten von Niedrigzinsen die Rentabilität eines Unternehmens steigern. Denn wenn die Kosten für eine Fremdfinanzierung niedrig liegen, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass der Gewinn die Kosten übersteigt. Der Leverage-Effekt kann also berechnen, wann es sich lohnt, Eigenkapital gegen Fremdkapital auszutauschen. Die Gefahr liegt allerdings dann bei sinkenden Gewinnen, da die meist längerfristigen fixen Kosten des Fremdkapitaleinsatzes zu einer überdurchschnittlichen Abnahme der Rentabilität führen (= negativer Leverage-Effekt). Der Leverage-Effekt tritt auch ein, wenn z.B. mit Krediten Wertpapiere gekauft werden. Liegt der Gewinn der Aktien über den Kreditkosten = positiver Leverage-Effekt; sinken sie = negativer Leverage-Effekt.
  • Lieferschein

    Begleitpapier einer Warensendung, auf dem u. a. Artikelnummern, Bestellmenge, Angaben zum Empfänger, Absender etc. verzeichnet sind. Der Kunde kann sich damit einen schnellen Überblick über die Lieferung verschaffen. Anhand des Lieferscheins kann auch die spätere Rechnung nachvollzogen und geprüft werden.
  • Management_Buy_In

    Wird das Unternehmen von fremdem Management gekauft, so spricht man von Management Buy In (Gegensatz: Management Buy Out, bei dem das Unternehmen von betriebseigenem Management gekauft wird). Management Buy In wird vor allem dann praktiziert, wenn zusätzliches Know how in das Unternehmen gebracht werden soll. Vorteile des Management Buy In: Erfahrungen des einkaufenden Managements werden genutzt; Geschäftsverbindungen zusätzlich eingebracht und generell werden verkrustete Strukturen besser aufgebrochen. Nachteile des Management Buy In: Bewährte Strukturen und Geschäftsbeziehungen können vorschnell aufgegeben werden; Unsicherheiten bei den Mitarbeitern durch die neue Führungsmannschaft.