Die kalkulatorische Abschreibung ist die betriebswirtschaftliche Abschreibung nach der effektiven wirtschaftlichen Nutzungsdauer einer Anlage. Sie wird nach Verbrauchsgesichtspunkten erarbeitet. Eine Anlage wird nach den Kriterien Veralterung aufgrund von Verbrauch (normale Abnutzung), Veralterung aufgrund von Verwitterung oder Korrosion, Veralterung aufgrund des technischen Fortschritts und Veralterung aufgrund von Änderungen in den Verbrauchergewohnheiten abgeschrieben. Am geläufigsten ist die Abschreibung aufgrund der Veralterung und des technischen Fortschritts. Die Nutzungsdauer muss nach den effektiven betrieblichen Verhältnissen festgelegt werden. Zu beachten ist dabei unbedingt, dass sich die Nutzungsdauer durch geplante Instandhaltung wesentlich verlängern lässt.
Kameralistik
Kameralistik (v. lat.: camera = fürstliche Schatztruhe), auch kameralistische Buchführung oder Kameralbuchhaltung, ist ein Verfahren der Buchführung. Im Gegensatz zur doppelten Buchführung (Doppik), werden bei der Kameralistik Einnahmen und Ausgaben betrachtet; Erträge, Aufwendungen, Vermögen und Schulden werden nicht beachtet. Im Gegensatz zur Doppik wird in der Kameralistik stets eine Planrechnung praktiziert (Soll/Ist).
Kettenarbeitsverhältnis
Als Kettenarbeitsverhältnis wird bezeichnet, wenn mehrere befristete Arbeitsverhältnisse mit einem Arbeitnehmer hintereinander folgen. Kettenarbeitsverhältnisse sind nicht zulässig, da dadurch Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes umgangen werden. Unter bestimmten Umständen werden Kettenarbeitsverhältnisse erlaubt, wenn ein sachlicher Grund dazu durch die betriebliche Situation gegeben ist. In diesem Rahmen ist es möglich, dreimal innerhalb von zwei Jahren Gesamtdauer einen befristeten Arbeitsvertrag mit demselben Arbeitnehmer zu verlängern.
Konkurs
Die Konkursordnung wurde 1999 durch die » Insolvenzordnung abgelöst. Der wesentliche Unterschied zwischen Konkurs- und Insolvenzordnung ist, dass die Insolvenzordnung zum Erhalt eines Unternehmens beitragen soll. Ebenso wurde die Insolvenzordnung auf Privatpersonen erweitert (Verbraucherinsolvenz).
Kosten
Die Kosten in einem Unternehmen werden allgemein in Kostenarten getrennt. Fast alle Kosten lassen sich danach in fünf Hauptgruppen zusammenfassen: Materialkosten Personalkosten (Löhne, Gehälter) Kosten für Fremdleistungen (z.B. Reparaturleistungen) Kalkulatorische Kosten (z.B. Kalkulatorische Abschreibungen) Steuern und Abgaben. Es gibt Kosten, die sind unabhängig von der Beschäftigung (Fixe Kosten) und solche, die davon abhängig sind (Variable Kosten).
Lagebericht
Der Lagebericht ist ein Bestandteil des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften. Im Lagebericht wird der Geschäftsverlauf der Gesellschaft eingeschätzt und zukünftige Vorhaben erläutert. Der Lagebericht wird gemeinsam mit der Bilanz und der Einnahme-Überschußrechnung erstellt. Er ist gesetzlich vorgeschrieben und muß die tatsächliche Lage des Unternehmens wahrheitsgemäß schildern. Nach dem Handelsgesetz muss der Lagebericht den Geschäftsverlauf (u.a. Umsätze, Beschäftigung, Finanzierung, Produktionsprogramme) und weitergehende Angaben machen (z.B. Veräußerungen, Liquidität, Kurzarbeit, Auftragsbestand). Der Lagebericht muß bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften veröffentlicht werden.