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Glossary

  • Due Diligence

    Due Diligence ("sorgfältige Prüfung bei einer Firmenübernahme"), bekommt im Rahmen der zunehmenden Internationalisierung und damit verbundener Akquisitionen eine zunehmende Bedeutung. Die Due Diligence Prüfung ist normalerweise intensiv, vollständig und zeitraubend. Insbesondere werden Fragen über das Management-Team gestellt, sowie Firmen-, Produkt- und Marktanalysen durchgeführt, wobei der Hinterfragung von Annahmen im Business Plan ein besonderer Schwerpunkt eingeräumt wird. Befragt werden insbesondere Mitarbeiter der zu betrachtenden Firma, sowie Lieferanten, Kunden, Konkurrenten und andere Insider. Aber nicht nur Investoren sollten Due Diligence praktizieren.
  • Eigenkapital

    Eigenkapital (Reinvermögen) = Vermögen minus Schulden Als Eigenkapital werden die eigenen Mittel des Unternehmens bezeichnet. Die eigenen Mittel sind dabei das vom Unternehmer oder den Gesellschaftern zur Verfügung gestellte Kapital zuzüglich oder abzüglich des erwirtschafteten Erfolgs sowie zuzüglich der Rücklagen. Das Eigenkapital wird bei einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft in einer einzigen Position, die alle eben genannten Positionen zusammenfaßt, auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Durch die wechselnde Höhe des Unternehmenserfolgs ändert sich natürlich auch die Höhe der zu jedem Bilanzstichtag ausgewiesenen Sammelposition Eigenkapital (bewegliche Kapitalkonten). Den Gewinn des Unternehmens kann man also nicht direkt aus der Bilanz ablesen, sondern muß das Eigenkapital mit dem des Vorjahres vergleichen. Die Differenz ist der Gewinn. Bei Kapitalgesellschaften sind die Kapitalkonten fest, da gesetzlich in der Höhe vorgeschrieben. Bei der GmbH spricht man von Stammkapital, eine Aktiengesellschaft hat Grundkapital. Rücklagen werden hier in gesonderten Passivpositionen ausgewiesen, ebenso wie der erwirtschaftete Gewinn oder Verlust, den man bei Kapitalgesellschaften direkt aus der Bilanz ablesen kann. Da bei Kapitalgesellschaften die Haftung auf das gesetzlich vorgeschriebene Kapital (Stamm- oder Grundkapital) beschränkt ist, kann es in einer Krise aus Gläubigerschutzprinzipien dazu kommen, daß Gesellschafterleistungen, wie z.B. Darlehen oder Bürgschaften für Fremddarlehen, die anstatt einer zusätzlichen Eigenkapitalzufuhr erfolgen, als Eigenkapitalersatz klassifiziert werden. Neben den klassischen Methoden der Eigenkapitalbeschaffung, wie z.B. Einlagen aus dem Privatvermögen Nachschüsse Kapitalerhöhungen Aufnahme von Kommanditisten Aufnahme von stillen Gesellschaftern oder Unterbeteiligungen wird für viele Unternehmen das Going public«, also der Börsengang, immer attraktiver. Eigenkapital; Eigenkapitalersatz; Fremdkapital; Horizontale Finanzierungsregel; Verwendbares
  • Eigenkapitalersatz

    Als Eigenkapitalersatz werden Gesellschafterleistungen, wie z.B. Darlehen oder Bürgschaften angesehen, die einer Kapitalgesellschaft in einer Krise gewährt oder belassen werden, anstatt ihr zusätzliches Eigenkapital zuzuführen. Grundsätzlich sind und bleiben auch Gesellschafter-Darlehen Fremdkapital. Sobald aber ein Gesellschafterdarlehen als Eigenkapitalersatz angesehen wird, darf es - auch bei formeller Fälligkeit - nicht zurückgezahlt werden. Tilgt die Kapitalgesellschaft das Darlehen dennoch, muß der Gesellschafter - meist auf Verlangen des Insolvenzverwalters - das Geld der GmbH wieder zur Verfügung stellen. Eine GmbH ist spätestens dann in der Krise, wenn kein fremder Dritter bereit ist, ihr ohne zusätzliche Sicherheiten (Bürgschaften) der Gesellschafter oder anderer Personen, einen Kredit zu geben. Beispiel Eine GmbH mit zwei Gesellschaftern nimmt zwischen 1997 und 2000 Kontokorrentkredite in Anspruch. Der eine Gesellschafter bestellt zur Kreditabsicherung eine Grundschuld über 100 000 DM auf sein Privatvermögen. Der zweite Gesellschafter übernimmt eine selbstschuldnerische Bürgschaft in unbegrenzter Höhe. Im Februar 1999 wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Seit Juni 1998 hatte die GmbH den weitaus größten Teil des Kontokorrentkredits bei der Bank getilgt und dabei andere Schuldner vernachlässigt, da die Krise immer noch nicht beigelegt war. Der Insolvenzverwalter sieht in der Kreditrückzahlung eine Tilgung kapitalersetzender Darlehen und verlangt Erstattung. Eigenkapital
  • Eiserner Bestand

    Oder auch Mindestbestand genannt. Die Sicherung des störungsfreien Betriebsablaufes ist eine bedeutender Erfolgsfaktor. Hierzu ist es notwendig, daß am Rohstoff- und auch in den Zwischen- lagern stets ein eiserner Bestand oder auch Sicherheits- bestand vorgehalten wird. Andere Begriffe sind Mindestbestand oder auch Reservebestand. Der eiserne Bestand soll nur angegriffen werden, wenn die geplante Beschaffungszeit aus nicht vorhergesehenen Gründen überschritten oder der Verbrauch an Rohstoffen höher ist als geplant. Der eiserne Bestand sollte jedoch nicht aus überzogenen Vorsichtgründen zu hoch sein, da ansonsten die Kapitalbindung hohe Kosten verursacht.
  • Ertragswertverfahren

    Dieses Verfahren zur Unternehmenswertermittlung ist bei Sachverständigen in Deutschland gängiger Standard. Es basiert auf dem Potenzial des Unternehmens, in Zukunft Gewinne zu erwirtschaften. Diese werden auf den Bewertungszeitpunkt abdiskontiert. Allerdings liefert dieses Verfahren nur einen Näherungswert, da der Zinsfuß für die Diskontierung nicht klar definiert ist und sich künftige Gewinne nicht mit Sicherheit vorhersagen lassen.
  • Factoring

    Factoring bedeutet, daß ein Unternehmen seine Forderungen an ein anderes Unternehmen verkauft, das dann die ausstehenden Rechnungen bei Fälligkeit auf eigene Rechnung eintreibt. Wer Factoring als Alternative zur Finanzierung mit Fremdkapital ansieht, sollte in seinem Unternehmen die folgenden Punkte bezüglich der Wirkung des Factoring überprüfen: Auswirkungen auf die Personalkosten (Mahn-Abteilung) Verzicht auf Lieferantenskonto Spareffekte bei den Sachkosten Spareffekte bei den Buchungskosten Wirkung auf die Investitionen Zinsbelastung Spareffekte durch Wegfall der Kunden-Bonitätsprüfung Wegfall der Forderungsausfallversicherung Spareffekte durch verringertes Mahn- und Inkassowesen Spareffekte durch geringere Rechtsanwaltsgebühren Wirkung auf Gewerbesteuer Skontoaufwand Fremdfinanzierung; Forderungsabtretung