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Glossary

  • Anlagenintensität

    Die Anlagenintensität ist eine Bilanzkennzahl. Sie zeigt das Verhältnis des Anlagevermögens zum Gesamtvermögen. Je höher dieser Wert ist, desto unflexibler kann das Unternehmen im Hinblick auf z.B. Marktveränderungen agieren. Weiterhin ist tendenziell der Fixkostenanteil höher. Außerdem muss bei einer hohen Anlageintensität stets auf die Kapazitätsauslastung geachtet werden.
  • Baisse

    Eine Baisse (von französisch bas = niedrig) ist der Zeitraum, in dem die Börsenkurse auf breiter Ebene fallen. Das Gegenteil einer Baisse ist eine Hausse.
  • Balanced Scorecard

    ( ausgewogenes Berichtswesen) Die Mischung aus zukunftsorientierten harten und weichen Kennzahlen wird als Balanced Scorecard bezeichnet (engl. = ausgewogenes Berichtswesen). Mit dem Balanced Scorecard wird z.B. die Kennzahl Kundenzufriedenheit mit dem Umsatz pro Mitarbeiter in Beziehung gesetzt. Die Unternehmensstrategie wählt die Kennzahlen aus, die für den Balanced Scorecard ausgewählt werden. In aller Regel beleuchtet er vier Bereiche: 1. Die Finanzen (z.B. Gewinnerwartungen) 2. Die Kunden (z.B. Kundenakquisition, Kundenzufriedenheit, Wachstumschancen) 3. Interne Geschäftsprozesse (z.B. Kosten, Umsatz pro Mitarbeiter) 4. Entwicklungspotentiale (z.B. Mitarbeiterqualifizierung, Mitarbeiterpotentiale, Zielorientierung)
  • Bilanz

    § 223 UGB verlangt eine kurzgefasste Übersicht, die es ermöglicht, das Verhältnis zwischen Vermögen und Schulden des Unternehmens zu überschauen. Eine solche Übersicht ist die Bilanz. Die Bilanz ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen. Sie muß KLAR, ÜBERSICHTLICH, RICHTIG und VOLLSTÄNDIG sein. Die Bilanz ist eine Kurzfassung des Inventars. Sie enthält auf der linken Seite die Vermögensteile und auf der rechten Seite die Schulden und das Eigenkapital als Ausgleich. Beide Seiten der Bilanz (ital. bilancia = Waage) weisen stets die gleichen Summen auf. AKTIVA heißen die Vermögenswerte, PASSIVA die Kapitalwerte. Auf der AKITVA wird die Mittelverwendung (ANLAGEVERMÖGEN und UMLAUFVERMÖGEN) , auf der PASSIVA die Mittelherkunft (EIGENKAPITAL und FREMDKAPITAL) abgebildet. Aus der Bilanz ist somit die Vermögen-, Kapital- und die Finanzierungsstruktur sowie die Liquiditätssituation ersichtlich.
  • Break-even-Point

    Der Break-even-Point -auf Deutsch: der tote Punkt, die Gewinnschwelle -markiert den Übergang des Unternehmens aus der Verlust- in die Gewinnzone und umgekehrt. Am Break-Even-Point sind alle Kosten des Unternehmens, also sowohl die Fixen Kosten als auch die Variablen Kosten gedeckt. Beispiel Der Break-even-Point wird in der Kostenrechnung ermittelt. Der Break-even-Point kann auslastungsbezogen produktbezogen (bei nur einem Produkt im Unternehmen) programmbezogen (bei mehreren Produkten im Unternehmen) und zeitbezogen (Jahr/Quartal/Monat) ermittelt werden. Im Break-even-Point ist das Betriebsergebnis Null. Einen Gewinn hat das Unternehmen also noch nicht gemacht. Langfristig markiert der Break-even-Point die Untergrenze dessen, was ein Unternehmen erwirtschaften muß, um zu überleben. Gewinnschwelle, toter Punkt, ist die Beschäftigung, in der das Betriebsergebnis gleich Null ist. Berechnet wird der Break-even-Punkt aus dem Quotienten der fixen Kosten und dem Stückdeckungsbeitrag E(x) = K(x) xbe = Menge im Break-Even; p * xbe = kv * xbe + Kf = langfristige Preisuntergrenze (Fixkosten gerade gedeckt) = ergibt mindest-Absatzmenge um negatives Betriebsergebnis gerade zu vermeiden = auf eine Produktart beschränkt = Eignet sich gut für Sensitivitätsanalysen (Änderung eines Faktors bei Konstanz aller anderen)
  • Buchführung

    Eine Buchführung ist die fortlaufende, chronologische, lückenlose und systematische Erfassung aller Geschäftsvorfälle anhand von Belegen. kurze Zusammenfassung der Finanzbuchhaltung Die Buchführung ist die Grundlage für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Die Pflicht, Bücher zu führen, ist im Handelsgesetzbuch verankert: Buchführungspflicht und Führung von Handelsbüchern Inventur und Inventar Pflicht zur Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Diese Vorschriften sind die gesetzlichen Vorschriften. Kaufleute und Gewerbetreibende, für die das HGB gilt, müssen auch steuerlich ihre Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit Hilfe einer Buchführung und eines Jahresabschlusses (= zuzüglich Gewinn- und Verlustrechnung) ermitteln. Zweck des externen Rechnungswesens Selbstinformation Rechenschaftslegung Besteuerungsgrundlage Gläubigerschutz Beweismittel